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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle Leistungen und den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Auftraggeber und Martina Möller/Frankfurter Lektorat (im Folgenden: Frankfurter Lektorat). Die AGB werden vom Auftraggeber durch dessen Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Abweichungen von den AGB, ergänzende Nebenabreden und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und der schriftlichen Bestätigung beider Vertragsparteien.

2) 

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.

3) 

Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen und durch die Auftragserteilung akzeptierten Preise.

4) 

Tritt der Auftraggeber aus nicht vom Frankfurter Lektorat zu verantwortenden Gründen vor Lieferung der vereinbarten Leistung vom Auftrag zurück, so entsteht ihm eine Zahlungsverpflichtung in Höhe des dem Frankfurter Lektorat bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwands.

5) 

Terminzusagen werden in der Regel pünktlich und zuverlässig eingehalten. Für Verzögerungen durch höhere Gewalt übernimmt das Frankfurter Lektorat jedoch keine Haftung. Bei durch das Frankfurter Lektorat verursachtem Leistungsverzug ist der Auftraggeber nach Setzen einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

6) 

Das Frankfurter Lektorat haftet in jedem Fall nur bei nachweislichem Vorsatz oder für Schäden, die innerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs durch grobe Fahrlässigkeit verursacht werden. Die Haftungshöchstgrenze entspricht der Höhe des Auftragswerts. Das Frankfurter Lektorat haftet nicht für Fehler, die vom Auftraggeber durch unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Informationen/Unterlagen oder durch fehlerhafte beziehungsweise nicht oder kaum lesbare Ausgangstexte verursacht werden.

7) 

Beanstandungen sind vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen nach Erhalt der Leistung mit detaillierter Begründung geltend zu machen. Sind sieben Kalendertage verstrichen, gilt die Leistung als abgenommen, und es wird der volle Rechnungsbetrag fällig. Bei berechtigten Reklamationen ist dem Frankfurter Lektorat eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung einzuräumen. Kann diese Mängelbeseitigung nicht erbracht werden, besteht Anspruch auf eine angemessene Minderung des vereinbarten Honorars.

8) 

Für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte durch das Frankfurter Lektorat bearbeiteter Texte ist der Auftraggeber verantwortlich.

9) 

Daten des Auftraggebers, wie Name, Anschrift etc., werden vom Frankfurter Lektorat lediglich zum internen Gebrauch gespeichert; sie werden nicht an Dritte weitergegeben. Für Daten des Auftraggebers, die sich Dritte durch widerrechtliche Handlungen angeeignet haben, haftet das Frankfurter Lektorat nicht.

10) 

Das Frankfurter Lektorat verpflichtet sich zur Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der zu bearbeitenden Texte. Bei der elektronischen Übermittlung von Daten und Informationen ist das Risiko des Zugriffs durch unbefugte Dritte zurzeit nicht exakt einzugrenzen, sodass der Zugriff unbefugter Dritter auf diese Daten und Informationen nicht vollkommen ausgeschlossen werden kann. Die elektronische und postalische Übermittlung von Texten und Daten erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.

11) 

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist für beide Parteien Frankfurt am Main. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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